Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung für offizielle Dokumente? Die ATÜ Übersetzungsagentur bietet Ihnen professionelle und rechtsgültige beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte, Universitäten und viele weitere Institutionen. Vertrauen Sie auf unsere zertifizierten muttersprachlichen Fachübersetzer und die langjährige Erfahrung unseres Teams. Wir sorgen dafür, dass Ihre Dokumente international anerkannt und in bester Qualität übersetzt werden.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine von einem vereidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellte Übersetzung, die mit einem offiziellen Stempel und einer Unterschrift versehen ist. Diese Form der Übersetzung ist besonders bei offiziellen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Zeugnissen, Heiratsurkunden oder Gerichtsdokumenten notwendig, da sie die Echtheit und Korrektheit der Übersetzung bestätigt. Behörden und andere offizielle Institutionen verlangen oft eine beglaubigte Übersetzung, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Die ATÜ Übersetzungsagentur stellt sicher, dass Ihre beglaubigten Übersetzungen anerkannt und rechtssicher sind.
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter atueatue-uebersetzungen.de, per Telefon +49 (0)941 87806 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Bei ATÜ ist der Prozess für eine beglaubigte Übersetzung einfach und transparent. Senden Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir prüfen die Anforderungen und senden Ihnen ein unverbindliches Angebot. Nach Ihrer Bestätigung übernehmen wir den gesamten Übersetzungsprozess und stellen Ihnen die beglaubigte Übersetzung zeitnah zu. Ob per Post oder digital, bei ATÜ erhalten Sie Ihre Dokumente schnell und in der gewünschten Form.
Gerne können Sie Ihre Dokumente auch während unserer Bürozeiten persönlich abgeben oder abholen.
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Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter atueatue-uebersetzungen.de, per Telefon +49 (0)941 87806 oder über unser Kontaktformular.
Die ATÜ Übersetzungsagentur bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, wenn es um beglaubigte Übersetzungen geht. Unsere qualifizierten Fachübersetzer sind vereidigt und verfügen über das notwendige Know-how für rechtssichere und präzise Übersetzungen. Wir garantieren schnelle Bearbeitungszeiten und eine unkomplizierte Abwicklung. Mit ATÜ profitieren Sie von:
Unsere Agentur arbeitet eng mit internationalen Behörden zusammen und kennt die Anforderungen unterschiedlicher Institutionen. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Dokumente überall akzeptiert werden.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine von einem vereidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellte Übersetzung, die mit einem offiziellen Stempel und einer Unterschrift versehen ist. Sie bestätigt die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaldokument.
Beglaubigte Übersetzungen werden häufig für offizielle Dokumente benötigt, z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse oder Gerichtsdokumente. Behörden und andere Institutionen verlangen oft eine beglaubigte Übersetzung, um die Richtigkeit des Inhalts zu gewährleisten.
ATÜ übersetzt beglaubigt viele offizielle Dokumente, z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Verträge und Gerichtsdokumente.
ATÜ bietet beglaubigte Übersetzungen in vielen Sprachen an, darunter Englisch, Spanisch, Französisch, Arabisch und viele mehr. Fragen Sie uns nach Ihrer gewünschten Sprache.
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem vereidigten Übersetzer erstellt und bestätigt. Eine notariell beglaubigte Übersetzung erfordert zusätzlich die Beglaubigung durch einen Notar und ist nicht immer erforderlich.
Ja, die beglaubigten Übersetzungen von ATÜ werden in der Regel von Behörden und Institutionen weltweit anerkannt, da unsere Übersetzer die entsprechenden Qualifikationen und Zertifizierungen besitzen.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang des Dokuments und der Dringlichkeit ab. ATÜ bietet jedoch auch einen Express-Service, wenn Sie die Übersetzung besonders schnell benötigen. In der Regel erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung innerhalb weniger Werktage.
Sie können Ihre Dokumente online über unser Anfrageformular oder per E-Mail an atueatue-uebersetzungen.de einreichen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne auch per Telefon +49 (0)941 87806.
Während unserer Bürozeiten können Dokumente auch persönlich abgegeben werden.
Bürozeiten
Montag bis Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Ja, Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung sowohl digital als auch per Post, je nach Wunsch und Bedarf.
Eine persönliche Abholung Ihrer Dokumente ist selbstverständlich auch möglich.
Bürozeiten
Montag bis Freitag
08:00 - 17:00 Uhr